Datenschutzerklärung
Diese Seite dient dazu, dass Sie als Mieterin oder Mieter Ihrem Vermieter die Stände Ihrer Wasser- und Wärmemengenzähler melden. Hier erfahren Sie, welche Daten dabei verarbeitet werden, wozu, wie lange und welche Rechte Sie haben.
1. Verantwortlicher
Michael Bauer
Vohenstein 2
74538 Rosengarten
E-Mail: michael@wwmt.de
Telefon: +491736230658
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt, da keine Pflicht dazu besteht.
2. Welche Daten verarbeitet werden
- Zählerstände mit Datum und Uhrzeit der Meldung, zugeordnet zu Ihrer Wohnung und damit zu Ihnen.
- Fotos der Zähler, wenn Sie die Kamerafunktion nutzen (freiwillig), zusammen mit dem automatisch erkannten Wert.
- Ihr Name, wie ihn Ihr Vermieter aus dem Mietverhältnis eingetragen hat – in seiner Verwaltung, seinen Exporten, den Meldungs-Mails an ihn, auf der QR-Karte, die Sie erhalten, und auf Ihrer Seite zur Meldung neben der Wohnung, damit Sie erkennen, dass es Ihre Wohnung ist. Geben Sie Ihren Link deshalb bitte nicht weiter.
- Kontaktdaten für die Erinnerung an die Ablesung: E-Mail-Adresse und Handynummer (freiwillig). Sie können sie selbst eintragen, ändern oder löschen; hat Ihr Vermieter sie eingetragen, stammen sie aus Ihrem Mietverhältnis.
- Problemmeldungen, wenn Sie über „Problem melden“ (Käfer-Symbol) etwas schicken: Ihre Beschreibung, freiwillig eine E-Mail-Adresse für Rückfragen und ein Bild, die Seite (bei Ihrer Wohnungsseite die Wohnung, nicht Ihr Link) sowie Gerät, Browser und Bildschirmgröße. Ein Bild wird vorher in Ihrem Browser neu gespeichert, Standort- und Kameradaten entfallen dabei.
- Technische Daten beim Aufruf der Seite, etwa Ihre IP-Adresse und die Browserkennung. Die Anwendung selbst speichert keine IP-Adressen; führt der Server Zugriffsprotokolle, werden diese nach spätestens 14 Tagen gelöscht.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Zählerstände werden für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erfasst – Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO (Mietvertrag, Abrechnung nach § 556 BGB, Verbrauchserfassung nach der Heizkostenverordnung).
- Ihr Name ordnet die Meldungen in der Verwaltung und in der Abrechnung zu und zeigt Ihnen auf Ihrer Seite, dass es um Ihre Wohnung geht – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mietvertrag).
- Fotos dienen als Nachweis des gemeldeten Stands und zum automatischen Auslesen des Werts – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, indem Sie ein Foto aufnehmen und mitsenden).
- Kontaktdaten werden nur für die Erinnerung an die Ablesung verwendet – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, wenn Sie sie eintragen; hat Ihr Vermieter sie eingetragen, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer vollständigen und rechtzeitigen Ablesung).
- Problemmeldungen dienen dazu, Fehler zu finden und zu beheben – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; eine angegebene E-Mail-Adresse nur für Rückfragen dazu (lit. a).
- Technische Daten sind nötig, um die Seite auszuliefern und vor Missbrauch zu schützen – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
4. Cookies und Speicher im Browser
Es gibt keine Werbung, keine Analyse- oder Tracking-Dienste und keine eingebundenen Inhalte fremder Anbieter (auch keine externen Schriftarten). Gespeichert wird nur, was für die von Ihnen genutzten Funktionen nötig ist (§ 25 Abs. 2 TDDDG):
- das Cookie
thememit Ihrer Wahl zwischen hellem und dunklem Design (1 Jahr), nur wenn Sie diese Wahl treffen; - ein Entwurf Ihrer noch nicht abgesendeten Eingaben im Speicher Ihres Browsers, damit sie beim Neuladen nicht verloren gehen. Er verlässt Ihr Gerät nicht und wird beim Absenden bzw. nach 30 Tagen gelöscht.
5. Empfänger
- Ihre Meldung (Werte und Fotos) geht per E-Mail an Ihren Vermieter. Für den E-Mail-Versand nutzt er als Auftragsverarbeiter: IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur.
- Automatische Erkennung: Fotos, die Sie aufnehmen, werden an Anthropic, PBC (San Francisco, USA) übertragen, dort von einem KI-Modell ausgewertet und der erkannte Wert in das Eingabefeld übernommen. Anthropic handelt als Auftragsverarbeiter und verwendet die Fotos nicht zum Training seiner Modelle. Grundlage für die Übermittlung in die USA sind die EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Möchten Sie das nicht, tippen Sie den Wert einfach selbst ein und senden kein Foto.
- WhatsApp: Haben Sie eine Handynummer hinterlegt, kann Ihr Vermieter Sie per WhatsApp an die Ablesung erinnern. Dabei verarbeitet WhatsApp (Meta) Daten, auch in den USA; es gelten die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.
Darüber hinaus werden Ihre Daten nicht weitergegeben und nicht verkauft.
6. Speicherdauer
- Zählerstände: bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Abrechnungsjahr, für das sie gemeldet wurden (Abrechnungs- und Einwendungsfristen, Verjährung).
- Ihr Name: solange die zugehörigen Zählerstände aufbewahrt werden; als aktueller Mieter wird er beim Mieterwechsel ersetzt.
- Fotos: bis zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung für den betreffenden Zeitraum (Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB), auf Ihren Wunsch auch früher.
- Problemmeldungen: bis das Problem erledigt ist, höchstens zwölf Monate.
- Kontaktdaten: bis Sie sie löschen oder ausziehen – beim Mieterwechsel werden sie automatisch entfernt.
7. Ihr persönlicher Link
Ihr Link bzw. QR-Code ist Ihr Zugang zu Ihrem Formular; bitte geben Sie ihn nicht weiter. Bei einem Mieterwechsel erhält die Wohnung einen neuen Link, und neue Mieter sehen keine Werte ihrer Vormieter. Die Seite wird im Betrieb nur verschlüsselt (HTTPS) übertragen.
8. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf
- Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung (Art. 16) – ein falscher Wert lässt sich auch einfach neu melden,
- Löschung (Art. 17) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20),
- Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21), etwa gegen die Erinnerung,
- Widerruf einer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3) – Ihre Kontaktdaten können Sie dafür selbst löschen.
Wenden Sie sich dafür an den Verantwortlichen (Abschnitt 1). Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), etwa in dem Bundesland, in dem Sie wohnen.
9. Pflicht zur Angabe, keine automatisierte Entscheidung
Die Zählerstände mitzuteilen gehört zu Ihren Pflichten aus dem Mietverhältnis; statt über diese Seite können Sie sie Ihrem Vermieter auch auf anderem Weg mitteilen. Fotos und Kontaktdaten sind freiwillig. Die automatische Erkennung schlägt nur einen Wert vor – Sie prüfen und bestätigen ihn selbst. Eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Stand: 02.10.2026